Allgemeine Geschäftsbedingungen der Adalbert-Raps-Stiftung für die „Trüffeljagd“-Seminarveranstaltungen

1 Allgemeines

Mit der Seminaranmeldung erkennt der Auftraggeber/Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers verbindlich an.

2 Anmeldung und Auftragserteilung

2.1 Anmeldungen zu Seminaren müssen schriftlich erfolgen (per Online-Formular) und werden erst rechtswirksam, wenn sie durch den Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Bei Seminaren mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Daten der Teilnehmer werden für interne Zwecke elektronisch verarbeitet. Die mit der Anmeldung einhergehenden Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen gespeichert.

2.2 Alle Preise verstehen sich brutto inkl. der zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Preis eines Seminars versteht sich, sofern in der Programmbeschreibung nicht ausdrücklich eine andere Regelung angeführt ist, lediglich als Preis für die Veranstaltung, alle Materialien, Unterlagen, Handouts und Teilnahmebescheinigungen.

2.3 Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Seminarbestätigung. Rechnungen für Seminare sind zahlbar

1. bei Rechnungsstellung mit einer verbleibenden Frist von 2 Monaten bis zum Veranstaltungstermin innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug und

2. bei Rechnungsstellung mit einer verbleibenden Frist von länger als 2 Monaten bis zum Veranstaltungstermin innerhalb von 4 Wochen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.

3 Rücktritte und Stornierungen, Umbuchungen (gilt für Unternehmer)

3.1 Bei Seminaren müssen Rücktritte von bereits schriftlich angemeldeten Teilnehmern schriftlich erfolgen. Für die Stornierung werden folgende Bearbeitungsgebühren erhoben:

3.1.1 Bis 2 Wochen vor Seminarbeginn: 30 % der Seminargebühr (zzgl. MwSt.).

3.1.2 Innerhalb von 2 Wochen vor Seminarbeginn: 50 % der Seminargebühr (zzgl. MwSt.).

3.1.3 Bei Nichterscheinen zum Seminartermin ohne vorherige Abmeldung: 100% der Seminargebühr (zzgl. MwSt.).
Vorstehendes entfällt für den Fall, dass der absagende Teilnehmer einen zahlenden Ersatzteilnehmer (Vertreter) stellt.

4 Absage von Veranstaltungen und Haftung

4.1 Der Verkäufer behält sich vor, Veranstaltungen auf Grund einer zu geringen Teilnehmerzahl abzusagen oder zu verlegen. Der Auftraggeber wird in diesem Fall spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn benachrichtigt. Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ebenso erfolgt bei Kursausfall oder Terminverschiebung keine Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten sowie von durch Arbeitsausfall entstehenden Auslagen.

4.2 Der Verkäufer haftet bei eigenem Verschulden oder dem seiner Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz. Die Haftung für mittelbare Schäden gegenüber einem Kaufmann ist beschränkt auf das 10fache des Rechnungsbetrages. Diese Haftungseinschränkungen greifen nicht, soweit eine wesentliche Vertragspflicht oder eine Kardinalpflicht verletzt worden ist. Dann besteht ein Anspruch auf den Ersatz des vertragstypischen Schadens. Die Haftungsfreizeichnung nach Satz 1 gilt nicht für Schäden infolge des Verzugs oder Unmöglichkeit der Leistung. Ist der Kunde Kaufmann, so haftet der Verkäufer jedoch auch im Falle des Verzugs oder Unmöglichkeit der Leistung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Recht zum Rücktritt bleibt hiervon unberührt. Im Falle des Rücktritts besteht kein Anspruch auf Ersatz der Verzugsschäden. Für Beratungsfehler oder sonstige Leistungsstörungen der vom Verlag herangezogenen und nachgewiesenen Dritten haftet der Verlag nicht.

5 Änderungsvorbehalt

5.1 Der Verkäufer behält sich vor, notwendige inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich ändern. Im Bedarfsfall ist der Verkäufer berechtigt, den/die zunächst vorgesehenen Referenten und/oder Seminarleiter durch gleichqualifizierte Personen zu ersetzen.

6 Urheberrecht und Nutzungsrechte

6.1 Dem Verkäufer verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den überlassenen Schulungsunterlagen. Die Unterlagen dürfen nicht zur Weitergabe an Dritte vervielfältigt werden, ausgenommen ist die Vervielfältigung von Programmen zum Zwecke der Datensicherung. Der Kunde darf sich ein Vervielfältigungsstück nur anfertigen und für ausschließlich eigene Zwecke verwenden, wenn sein Original infolge von Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Gedruckte Unterlagen dürfen - auch auszugsweise - nicht nachgedruckt oder nachgeahmt werden.

7 Zimmerreservierungen

7.1 Der Verkäufer hält für die Teilnehmer an Seminarveranstaltungen ein Zimmerkontingent in einem nahe gelegenen Hotel bereit. Nach schriftlicher Aufforderung seitens der Teilnehmer reserviert der Verkäufer ein entsprechendes Zimmer für die Anzahl der Nächte des Seminars. Somit werden zusätzlich zu den Seminargebühren die entsprechenden Unterkunftskosten an den Teilnehmer in Rechnung gestellt. Drei Konstellationen sind möglich und müssen vorab mitgeteilt werden: Seminargebühr ohne Unterkunft, mit Einzelzimmer oder mit Doppelzimmer.

7.2 Rücktritte, die auch das reservierte Hotelzimmer betreffen, müssen schriftlich erfolgen. Für die Stornierung der Hotelzimmer werden folgende Bearbeitungsgebühren erhoben:

7.2.1 60 bis 89 Tage vor Anreise: 60% der Kosten für das Hotelzimmer und 50% der Kosten für Essen und Getränke (zzgl. MwSt)

7.2.2 45 bis 59 Tage vor Anreise: 75% der Kosten für das Hotelzimmer und 65% der Kosten für Essen und Getränke (zzgl. MwSt)

7.2.3 30 bis 45 Tage vor Anreise: 90% der Kosten für das Hotelzimmer und 80% der Kosten für Essen und Getränke (zzgl. MwSt)

7.2.4 Weniger als 30 Tage vor Anreise: 100% der Kosten für das Hotelzimmer und 80% der Kosten für Essen und Getränke (zzgl. MwSt)

8 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Wirksamkeit

8.1 Erfüllungsort ist Kulmbach. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz Kulmbach. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.2 Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am ehesten entspricht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung (Salvatorische Klausel)

8.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.

Stand: Juli 2017